ה רשאין החמרין להתנות שכל מי שיאבד לו חמורו יעמיד לו חמור אחר בכוסיא אין מעמידין שלא בכוסיא מעמידין לו ואם אמר תנו לי ואני אשמור אין שומעין לו
5 Die Eseltreiber dürfen vereinbaren, daß, wenn einer seinen Esel verliert, man ihm einen anderen stelle; erfolgt es durch Fahrlässigkeit, so stelle man ihm nicht, wenn ohne Fahrlässigkeit, so stelle man ihm wohl. Sagt er, daß man ihm [das Geld] gebe, er wolle selber einen kaufen, so höre man auf ihn nicht. –